Bereits 2023 hatten wir Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf Handydaten nicht routinemäßig auslesen. Nur wenn es keine milderen Mittel gibt, um die Identität des Betroffenen festzustellen, darf ausgelesen und ausgewertet werden.
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/refugee-daten
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