„[…] die Kosten für die ,Pille danach’ [sollen bei Vergewaltigung] von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente. Die Altersbeschränkung entfalle künftig in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung bestehe, heißt es in der Gesetzesbegründung.“
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pille-danach-vergewaltigungsopfer-kosten-100.html
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