„[…] die Kosten für die ,Pille danach’ [sollen bei Vergewaltigung] von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente. Die Altersbeschränkung entfalle künftig in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung bestehe, heißt es in der Gesetzesbegründung.“
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pille-danach-vergewaltigungsopfer-kosten-100.html
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@marthadear Und die CDU möchte dann vermutlich gleich dagegen vorgehen.
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@bjo @marthadear Aber nur gekoppelt an die Herkunft des Täters.
Und des Opfers.
Heute noch Zynismus, in vier Wochen Bestandteil einer Bundestagsdebatte?
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@marthadear Sehr gute Sache! 😊
(Leider steht das dann alles auch in der ePA für alle Interessierten zum Abruf bereit. 😖 )
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