In der heutigen Verhandlung mehrerer Klagen (u.a. eine Popularklage von Studierenden) geht es um den zentralen Begriff der „drohenden Gefahr“ im BayPAG. Danach sind schwere Grundrechtseingriffe schon möglich, wenn die Polizei nur vermutet, es könnte sich einmal eine Gefahrensituation entwickeln.
De facto bedeutet das: Die Polizei darf ohne eine hinreichend konkretisierte Gefahr die Grundrechte der Bürger*innen einschränken. Das BayPAG ermutigt so staatliche Willkür.
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