Doch das BVerfG wurde schon mal umgangen: "Das Bundesverfassungsgericht hatte dies in einer Eilentscheidung vorläufig untersagt - doch Maja T. befand sich zu diesem Zeitpunkt schon in Ungarn, außer Reichweite der deutschen Behörden. Wie die Verteidiger T.s später aus Akten erfuhren, war die Aktion von Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden lange vorbereitet worden."
Das würde bei extrem rechter Gewalt nie passieren. Beim aktuellen Klima mach ich mir große Sorgen um die Angeklagten.
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