"Bereits Anfang 2024 hatten sie den Behörden [...] signalisiert, sich stellen zu wollen - gegen die Zusicherung, [...] ein faires rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland zu bekommen. Juristisch wäre dies möglich, aber die Justiz ließ sich nicht darauf ein.
Eine Zusage, nicht nach Ungarn ausgeliefert zu werden, gibt es [...] nicht. Sollten deutsche Gerichte entscheiden, dass die Personen nach Ungarn überstellt werden, können diese beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen."
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