Es gibt einen Referentenentwurf für Änderungen am #BetrVG, der den #Betriebsrat interessieren dürfte.
Zum einen soll es ermöglicht werden, auch online wählen zu dürfen. Die Hürden dafür sind hoch.
Zum anderen soll die Störung (§ 119) künftig nicht mehr als Antragsdelikt gelten, sondern als Offizialdelikt. Wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis erlangt, muss sie von sich aus ermitteln. Interessant sind die Zahlen. Man rechnet mit einer Verdopplung der Ermittlungsverfahren von lediglich 77 auf 154 pro Jahr.
Schauen wir mal, was daraus wird.
https://www.betriebsratspraxis24.de/betriebsratswahl/referentenentwurf-online-betriebsratswahlen-und-union-busting-als-offizialdelikt-17569/
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