Personensuche anhand von biometrischen Daten: Das Argument ist halt immer wieder, dazu müßte der Staat riesige Datenbanken aufbauen, und damit wäre das dann sowohl Vorratsdatenspeicherung als auch ähnlich zu Rasterfahndung. Tatsächlich gibt es solche Datenbanken schon, und die Realität ist eher: Die Polizei bekommt unter richterlichem Vorbehalt die Möglichkeit, etwa Personen aus Missbrauchs- und Terroristenvideos über die Gesichtersuche in Facebook zu ermitteln.
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