Eigentlich hatte ich nicht vor, zum #Sicherheitspaket groß was zu schreiben. Ich halte es in großen Teilen für einen Fehler und Rückschritt, viele Teile davon sind imho wie schon die #Grenzkontrollen schlicht Populismus mit Kosten aber ohne Mehrwert. Timing und Begründung sind imho in sich ein Problem.
[#]sicherheitsgesetz #rechtsstaatlichkeit #depol
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Hier les ich aber immer mehr Posts mit Aussagen in die Richtung, dass #Menschenrechte in Deutschland nichts mehr gelten würden. In der Darstellung der Gesetzesänderungen finden sich imho Fehler, einiges wird auch schlicht weggelassen. Mein Eindruck ist da schon, dass sich die Stimmung im Mastodon Group Think hochschaukelt, und mittlerweile jegliches Maß verloren geht. Ich halte es auch für politisch schädlich, denn wenn alles immer maximal schlimm ist, ist alles letztlich egal.
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Anlasslose Kontrollen: Gelten nur in in Waffen- und Messerverbotszonen. Letztere beinhalten jetzt generell ÖPNV und Grossveranstaltungen. Waffenverbote sind kein Grundrechtseingriff. Das Potential für Racial Profiling durch anlasslose Kontrollen ist glaub allen klar. Auf der anderen Seite ist ein #Waffenverbot, das nicht kontrolliert wird, witzlos.
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@billiglarper Vorsicht: Waffenverbote gelten nicht automatisch. Sie können verhängt werden.
Das ist nicht ganz so übel, aber das Problem ist, dass ich kein Apfelmesser mitnehmen kann, wenn ich mich mit Freunden treffe, weil das an jedem beliebigen Bahnhof verboten sein könnte.
Stell dir vor, du willst wandern gehen. Oder Picknicken. Da sagt dir das Gesetz jetzt: um sicher zu sein, nimm das Auto.
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@ArneBab Wenn ich das richtig verstanden habe, können Waffenverbote verhängt werden. Da hast du recht. Das Messerverbot gilt aber teils generell:
"Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein. Ausnahmen gelten [...].
Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot."
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sicherheitspaket-der-bundesregierung-2304924
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@billiglarper das ist die Pressemitteilung dazu. Im beschlossenen Gesetz steht (wenn ich den richtigen Entwurf gefunden habe):
"Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten, im öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen wird der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar"
Nur die Benutzung von Springmessern ist fast immer verboten.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
⇒ https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860
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@billiglarper Bedeutet „Umgang“ eigentlich, dass ich das Messer im Rucksack haben darf, es nur nicht rausholen darf?
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@ArneBab
Bin kein Jurist, aber wenn ich die Gesetzesänderung richtig les, dann wird im Gesetzestext nur das Führen von Messern verboten. Damit wär man mit einem absperrbaren Behälter schon sicher raus.
Und das wird dann unter "berechtigtem Interesse" noch weiter eingeschränkt:
"Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern"
in §42 und §42b in https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
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@billiglarper Ich bin auch kein Jurist. Und wenn das so stimmt, dann ist die Aussage in der Pressemitteilung zu Messerverboten ja doppelt irreführend:
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@ArneBab
In §42 sind Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen bereits verboten. Hier werden Messer hinzugefügt.
Und in §42b wird das Führen von Messern in Bussen und Bahnen generell verboten.
Beide haben halt ne Liste von Verbots-Ausnahmen, etwa bei berechtigtem Interesse.
Von daher sind sie dort schon automatisch verboten.'
Was die Bedeutung von "Umgang" und "Führen" angeht: Umgang ist glaub sehr umfassend, quasi alles. Führen ist nur das schnell einsatzbereite Bei-sich-haben.
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@billiglarper Hast du eine Quelle für die Definition von "Führen"? Ich habe gesucht, aber im Gesetz habe ich es nicht definiert gefunden und die Definition in Wikipedia legt Führen sehr weit aus.
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@ArneBab
Vielleicht bring ich da auch was durcheinander.
Es ist zumindest so, dass das Führen von verbotenen Anscheinwaffen, Einhandmessern oder Langklingen bisher mit der ausdrücklichen Ausnahme "für den Transport in einem verschlossenen Behältnis" daherkommt.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Für das Mitführen von (entladenen) Schusswaffen und Muniton außerhalb von Jagdrevier oder Schießstand gilt iirc das gleiche.
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@billiglarper in §42 steht das explizit:
„ist eine Ausnahme vorzusehen für … Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern“
Danke!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html
Also muss ich mir um mein Apfelmesser keine Sorgen machen.
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@ArneBab
… vorausgesetzt, Du transportierst es in einem abgeschlossenen Waffenkoffer.
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@Moss_the_TeXie Da ein Gewehrfutteral auf dem Rücksitz auch genügt,¹ sollte eine geschlossene Frühstücksdose im Rucksack ausreichen — da sind die Äpfel eh drin, also kann auch das Messer rein.
¹ "Als Faustformel gilt: Wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann.": https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/waffenrecht-was-bedeutet-schuss-und-zugriffsbereit-35857
Verdammt, jetzt nutze ich schon Seiten von Jägern als Beleg dafür, dass ich ein Apfelmesser dabeihaben kann.
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@ArneBab @Moss_the_TeXie So lange braucht es ja fast, das Opinel aus der Hosentasche zu holen und aufzuklappen …
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