@ArneBab
Bin kein Jurist, aber wenn ich die Gesetzesänderung richtig les, dann wird im Gesetzestext nur das Führen von Messern verboten. Damit wär man mit einem absperrbaren Behälter schon sicher raus.
Und das wird dann unter "berechtigtem Interesse" noch weiter eingeschränkt:
"Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern"
in §42 und §42b in https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
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