@ArneBab
In §42 sind Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen bereits verboten. Hier werden Messer hinzugefügt.
Und in §42b wird das Führen von Messern in Bussen und Bahnen generell verboten.
Beide haben halt ne Liste von Verbots-Ausnahmen, etwa bei berechtigtem Interesse.
Von daher sind sie dort schon automatisch verboten.'
Was die Bedeutung von "Umgang" und "Führen" angeht: Umgang ist glaub sehr umfassend, quasi alles. Führen ist nur das schnell einsatzbereite Bei-sich-haben.
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