„Bis 1970 kannte das deutsche Strafrecht neben der Zuchthaus- die Gefängnis- und Haftstrafe sowie die Festungshaft, ab 1953 als Einschließung bezeichnet. Erstaunlich lange blieb sie als Option für Gesinnungstäter in der Diskussion.“
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/zuchthaus-gefaengnis-festungshaft-privilegien-tatmotiv
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