Und damit es nicht untergeht, es gab heute noch eine gute Nachricht aus dem Bundestag:
"Private PV-Speicher können gemäß des neuen Gesetzes künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden. "Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen", erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft."
https://www.heise.de/news/Bundestag-beschliesst-Solarspitzengesetz-zahlreiche-Aenderungen-fuer-PV-Besitzer-10260971.html
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