@Marcel "Insoweit betrat die Verfassungsbeschwerde Neuland, weil es an konkreten verfassungsrechtlichen Maßstäben für das Sammeln und Speichern von Daten durch das BKA noch fehlte. Sensible personenbezogene Daten können bereits aufgrund vager Anhaltspunkte, teils sogar aufgrund bloßer Vermutungen in weitem Umfang bevorratet und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen genutzt werden."
Zitat: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/bka-gesetz
klingt z.b. für mich nicht nach zu wenig sharing von Daten.
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