"Hier zeigt sich das Dilemma: Die Journalist-inn-en des rbb glaubten offenbar an einen Mythos. Was Laien generell nicht wissen, Journalisten aber schon wissen müssten: Gegenüber Medien abgegeben hat eine „eidesstattliche Versicherung“ keinerlei strafrechtliche Bedeutung. „Eidesstattliche Versicherung“ klingt zwar gut, aber es begründet bzw. erhöht keineswegs die Strafbarkeit von Falschbehauptungen und deshalb erhöht es auch nicht deren Glaubhaftigkeit. "
https://www.strafrecht-und-kriminologie.de/?p=191
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