@nakaner Wenn ich in der westlichen Kriegstraße mit dem Fahrrad fahre kann ich auch nicht überholt werden. Was ist das für eine blödsinnige Nötigungsanzeige?
Ich Radler muss da 1m Abstand von Parkenden halten (Dooringzone), bin kanpp 1m breit, und neben mir muss 1,5m frei bleiben. Da die Fahrbahnen dort keine 5,5m breit sind (zwischen Bordsteinparker und Mittelbaumreihenparker) gilt dort für alle KFZ außer Krafträdern Überholverbot.
Also. Keine Nötigung.
Freispruch, Kosten trägt der Kläger.
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