@StefanMuenz
Ich habe mir mal den Spaß gemacht, und den Paragraphen gesucht. Falls es noch jemanden interessiert:
"Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung ..., für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen."
Also alles ganz normal, die Bank ist genau so frei zu kündigen wie die Kundin. Bei Genossenschaften ist das vielleicht einfacher als bei Sparkassen.
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