„Wenn es in einer Partnerschaft zu Gewalt kommt, ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle der Vater der Täter. Trotzdem schätzen Verfahrensbeistände häufig das Recht des Vaters, seine Kinder zu sehen, höher ein als die Gewalterfahrung der Familie. Insbesondere wenn die Mutter Gewalt erfahren hat, aber die Kinder diese nur mitangesehen haben, wird die Gewalt vor Gericht oft gar nicht erst thematisiert.“
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/verfahrensbeistand-trennung-eltern-kinder-gericht-mangelhafte-kontrolle.html
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