Verantwortungsvoller Umgang mit Pyrotechnik
Privates Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.
Raketen und Knaller sind im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Somit beispielsweise auch auf dem Münsterplatz.
Anfallender Müll muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
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