Der EU-Beschluss zur Einführung einer undemokratischen #Sperrklausel zu Europawahlen ist bis heute nicht ratifiziert und nicht in Kraft. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2024-001380-ASW_DE.pdf
Damit darf Deutschland keine Sperrklausel ins Europawahlgesetz einführen.
Und sie darf auch nach Ratifizierung noch nicht für die nächste Europawahl 2029 eingeführt werden, weil eine verfrühte Umsetzung grundgesetzwidrig wäre. https://www.bundestag.de/resource/blob/569824/a6ec3395320e34dbc6f4ee07eeeec1a5/WD-3-326-18-pdf-data.pdf
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