Was mir schwerfällt vorzustellen: Was müsste ein Gutachten des Verfassungsschutzes eigentlich enthalten, damit dessen Veröffentlichung ein Bruch des Neutraliutätsgebots wäre? Ist doch hoffentlich ein faktische Analyse. Dass die Ergebnisse evtl der einen oder anderen Seite nicht passen, kann doch das Gutachten nix für.
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