@billiglarper … im Gesetzestext steht "Führen" …
"Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Dazu bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis"
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein#Anwendungsbereich
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