Neue Fassung des § 43 StGB: „An die
Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe.
Zwei Tagessätzen (bisher: ein Tagessatz) entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. …“
D.h. Schwarzfahrer ohne Geld müssen jetzt nur noch halb so lange in den Knast.
https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2024/umrechnungsmassstab-einer-geld-in-eine-ersatzfreiheitsstrafe-halbiert/
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