Am Dienstag, den 21.01.2025 findet um 10:30 Uhr am Amtsgericht Karlsruhe eine öffentliche Hauptverhandlung gegen einen #Radfahrer wegen #Nötigung statt. Er fuhr auf der westlichen Kriegsstraße in Karlsruhe so, dass er nicht überholt werden konnte. Bitte kommt zahlreich. Er würde sich über Unterstützung durch zahlreiche Zuhörende freuen.
Sitzungssaal 0.18, EG, Schlossplatz 23
[#]Autoterror #Fahrrad
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@nakaner Wenn ich in der westlichen Kriegstraße mit dem Fahrrad fahre kann ich auch nicht überholt werden. Was ist das für eine blödsinnige Nötigungsanzeige?
Ich Radler muss da 1m Abstand von Parkenden halten (Dooringzone), bin kanpp 1m breit, und neben mir muss 1,5m frei bleiben. Da die Fahrbahnen dort keine 5,5m breit sind (zwischen Bordsteinparker und Mittelbaumreihenparker) gilt dort für alle KFZ außer Krafträdern Überholverbot.
Also. Keine Nötigung.
Freispruch, Kosten trägt der Kläger.
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@Ulan_KA @nakaner kommt mir irgendwie bekannt vor. #autojustiz mal wieder am eskalieren. Ich drücke dem Radler die Daumen. Leider muss mann scheinbar den Staatsanwaltschaften die StVO immer noch mal aufmalen.
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@nakaner Interessant, dass bei einer solchen Verletzung fiktiver Autofahrerrechte offenbar durchaus #ÖffentlichesInteresse an Strafverfolgung besteht.
Wenn auf eigenes Fehlverhalten angesprochene #Autofahrer die von ihnen behinderte/gefährdete #Radfahrer•in dann auch noch beleidigen und körperlich angreifen¹, wird von der #Autojustiz schnell wegen #KeinÖffentlichesInteresse eingestellt.
¹(ist meiner Frau passiert, und es gab Zeugen).
[#]Karlsruhe
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@virbonus@sueden.social @nakaner@sueden.social
Das finde ich in der Tat auch sehr erstaunlich. Da besteht öffentliches Interesse, weil jemand (seiner Meinung nach) nicht schnell genug vorwärts gekommen ist?
Was ist das denn für ein Unfug?
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@nakaner
Was kam bei rum?
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@datenhalde @nakaner Würde ich auch gern wissen. Wurde ein Urteil gesprochen? Gibt es vielleicht einen Pressebericht?
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@wolfgangcramer
Beschluss: Einstellung nach § 153a StPO unter der Auflage einer Spende in Höhe von umgerechnet ca. 6 Tagessätzen an die Verkehrswacht binnen 6 Monaten. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens, der Angeklagte seinen notwendigen Auslagen.
Es war absehbar, dass die Aussagen der Zeugen belastend ausfallen werden.
@datenhalde
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@nakaner @datenhalde Danke!
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