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Toot

Written by Kiki on 2024-12-16 at 15:00

Grr... deutsche Bürokraten haben doch sonst eigentlich für alles mögliche eine absurd spezifische Definition O.o

Ich suche jetzt schon gefühlt einen ganzen Tag lang danach, wie eigentlich im Bau-Recht ein Geschoss definiert ist... finde massenweise Erklärungen dazu, wann ein Geschoss ein Vollgeschoss ist. Aber nichts dazu, was ein Geschoss überhaupt ist. Es wird einfach implizit vorausgesetzt, dass man das wüsste. Es muss doch irgendein Gesetz oder eine Verordnung geben, wo das drinsteht? O.o

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Written by toni✨🧠 on 2024-12-16 at 15:02

@flauschzelle Ich frage mal meinen freund, ob seine frau (hochbau-architektin) eine quelle weiß.

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Written by toni✨🧠 on 2024-12-16 at 16:03

@flauschzelle Für NRW scheint die antwort zu sein: undefined.

https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauo-nrw-aufzuege-geschosse

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 16:17

@toni

Hmm, da steht:

„Ein Geschoss eines Gebäudes umfasst nach allgemeiner Auffassung alle Räume auf der gleichen Ebene. Sind die Räume eines Gebäudes nicht auf einer Ebene angeordnet und differieren die einzelnen Ebenen nicht lediglich geringfügig in ihrer Höhenlage, d.h. um ein bis zwei normale Treppenstufen, handelt es sich bei den einzelnen Ebenen daher um selbständige Geschosse innerhalb ihres Gebäudeteils …“

Was dann wiederum die Frage aufwirft: wann ist etwas ein Raum? O.o

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Written by toni✨🧠 on 2024-12-16 at 16:24

@flauschzelle Ja, und das ist ja auch “nur” die auskunft eines ministeriums, also nicht so richtig formell definiert. “Nach allgemeiner auffassung” oder auch “ohne gewähr”.

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Written by Cloudy Frankfurt on 2024-12-16 at 17:04

@flauschzelle

Wikipedia.org/wiki/Geschoss_(Architektur)

Entscheidend ist die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 18:20

@CloudyFrankfurt

Hmm, Wikipedia ist leider kein Gesetzestext oder ähnliches. und an dieser Stelle nicht hilfreich :/

Der Hintergrund meiner Frage ist in etwa: wenn innerhalb einer Wohnung oder eines Raums(?) eine Empore (z.B. ein Hochbett) eingebaut wird - was sind die Kriterien, nach denen definiert wird, ob diese Empore als Geschoss zählt (und dadurch bewirkt, dass das Gebäude dann mehr Geschosse hat als vorher)?

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Written by stefan on 2024-12-16 at 18:50

@flauschzelle @CloudyFrankfurt Verständnisfrage: Welche Folgen erhoffst oder befürchtest du davon?

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 19:06

@stk

@CloudyFrankfurt

Um bei dem (vereinfachten/fiktiven) Beispiel zu bleiben:

Ich befürchte dass das Bauamt meinen Vermieter anmeckern würde und der mich dann zwingen müsste, das Hochbett wieder abzubauen, sofern es als Geschoss zählt - weil der Bebauungsplan nur exakt so viele Geschosse erlaubt, wie vorher schon da waren.

(bzw. deswegen will ich vorher die Definition von "Geschoss" wissen, um das Hochbett so zu konstruieren, dass es eben nicht als Geschoss gezählt werden kann.)

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Written by stefan on 2024-12-16 at 20:05

@flauschzelle @CloudyFrankfurt das ist aber eine reversible Einrichtung, die nicht fester Bestandteil einer baulichen Anlage wird, korrekt? Also du betonierst keine Stahlträger fix ein? (Rein hypothetisch, fiktiv)

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 20:19

@stk

@CloudyFrankfurt

Ja, das sollte alles reversibel sein (wenn auch ggf. mit viel Aufwand verbunden). Keine Ahnung, wie nun genau "fester Bestandteil einer baulichen Anlage" definiert ist... wäre das ein Kriterium für ein Geschoss?

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Written by stefan on 2024-12-16 at 20:24

@flauschzelle @CloudyFrankfurt die Bauordnungen beziehen sich eigentlich auf bauliche Anlagen. Ein Stockbett würde ich nicht als Teil einer baulichen Anlage einordnen, da es abbaubar ist. Es hat meines Erachtens auch keine Erschließungsfunktion zu anderen Bestandteilen der baulichen Anlage selbst (du kommst damit nicht in ein anderes Geschoss der bestehenden baulichen Anlage). Das ist natürlich keine Rechtsberatung, IANAL.

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 20:42

@stk

@CloudyFrankfurt

Das mit der Erschließungsfunktion klingt auch nach einem interessanten Kriterium. Weißt du, in welcher Ordnung/Gesetz/o.ä. das vorkommt?

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Written by stefan on 2024-12-16 at 20:53

@flauschzelle @CloudyFrankfurt Musterbauordnung und die jeweilige Landesbauordnung. Die sind aber wie gesagt auf bauliche Anlagen anwendbar (Anwendungsbereich)

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Written by stefan on 2024-12-16 at 20:55

@flauschzelle @CloudyFrankfurt die Erschließungsfunktion in manchen Bauordnungen bezieht sich aber auf Regale und Hochregale, die nur dann unter die jeweilige LBO fallen, wenn sie diese Erschließungsfunktion haben. Was sich aber wieder auf Geschosse der baulichen Anlage bezieht

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Written by Daniel on 2024-12-17 at 19:52

@flauschzelle mal ganz naiv gefragt: Warum/wie sollte das Bauamt denn überhaupt von der geplanten Konstruktion erfahren?

Soll der Raum gewerblich/öffentlich genutzt werden oder steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder soll die Galerie eine Fläche deutlich jenseits von 20 qm mit 2+ m drüber und drunter kriegen? 🤔

So lange das alles in halbwegs normalen Bahnen bleibt …

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Written by Kiki on 2024-12-17 at 20:23

@danyow

Tatsächlich soll in meinem Fall einer der Räume (im unteren Teil) u.a. auch gewerblich genutzt werden, und die geplanten Galerien/Emporen/Zwischenebenen sind in Summe deutlich mehr als 20 qm... aber die (lichte) Höhe oben drüber sind etwas weniger als 2 m.

Es ist halt im Erdgeschoss, von der Straße aus also gut sichtbar. Und in einem Neubaugebiet, wo ggf. Leute vom Bauamt auch mal zufällig vorbeikommen könnten, weil sie auf der Nachbar-Baustelle was zu tun haben oder so.

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Written by psilz on 2024-12-19 at 21:20

@flauschzelle ich weiß nicht wo du herkommst bzw wie da bestimmungen sind, aber in dem fall, dass unten gewerblich genutzt werden soll und die Fläche oben mehr als 20 m² sind, da wirds dann tatsächlich auch relevant mit Nutzungsfläche. Das amt will ja wissen wo gewerbe drin ist und wohnfläche und das könnte dann auch probleme für den vermieter geben.

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Written by Cloudy Frankfurt on 2024-12-16 at 19:32

@flauschzelle

Ok bin nicht vom Fach aber wenn es keine fest verankerte tragende Decke bzw Boden, aus Stahlträgern und Beton, nur eine Holzplatte oder ähnliches gibt kann es ja kein Geschoss sein. Kann schon sein dass es keine Bestimmung gibt weil es nie vorkommt dass es unklar ist

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Written by Kiki on 2024-12-16 at 20:25

@CloudyFrankfurt

offensichtlich kommt ja doch vor, dass es unklar ist 🙃 Und ich glaube nicht, dass das Material als Kriterium ausreicht - es gibt ja auch Häuser, die komplett aus Holz sind.

Aber ich suche eh nach einer rechtlichen Definition, nicht nach vagen Vermutungen... davon hab ich schon zu viele -.-

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Written by Katha on 2024-12-19 at 20:27

@flauschzelle @psilz anstups weißt du da vielleicht was hilfreiches zu?

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