Weil zu den Fristen viele Falschinformationen im Umlauf sind, hier das, was bei der vorgezogenen #Neuwahl 2005 gegolten hat. Das ist identisch mit den regulären Fristen vor 1985 (wo die #Briefwahl wegen dem neu eingeführten #Wahlrecht der Auslandsdeutschen verlängert worden ist). In Klammern die heutigen regulären Werte; alles in Tagen vor der Wahl. [1/4]
[#]WahlThread #Neuwahlen #Vertrauensfrage
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47 (97) Beteiligungsanzeige
37 (79) Feststellung Parteieigenschaft
[33] (75) Nichtanerkennungsbeschwerde BVerfG
34 (69) Einreichung Wahlvorschläge
[31] (59) Entscheidung BVerfG
30 (58) Zulassung Wahlvorschläge
27 (55) Einlegung Beschwerden
24 (52) Entscheidung Beschwerden
20 (48) Bekanntmachung, faktischer Briefwahlbeginn
[2/4]
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[#]Nichtanerkennungsbeschwerde gibts erst seit 2012. Wenn man dem #BVerfG mehr als 48 Stunden (statt normal 16 Tagen) lassen will, muss man anderswo einsparen. Die 4 Tage Frist für Erhebung der Beschwerde stehn aber (auch) im #BVerfGG und lassen sich ohne Gesetz nicht verkürzen. [3/4]
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Vorn lässt sich nicht viel verkürzen; zwischen die Auflösung des Bundestags (maximal 60 Tage) und die Frist für die #Beteiligungsanzeige muss noch die Bekanntmachung des Wahltags und danach die Bekanntmachungen der Wahlleiter passen, auf die die Parteien wenigstens theoretisch noch reagieren können müssen. [4/4]
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