Auch mit allergrößter Mühe kann buten un binnen keine Probleme durch die Cannabis-Legalisierung im Strassenverkehr konstruieren:
Sind es denn auffällig mehr Leute geworden, die bekifft mit dem Auto unterwegs sind?
Das kann die Polizei nicht bestätigen. Allerdings gilt die Teillegalisierung von Cannabis nicht mal ein Jahr, das heißt, die Daten geben aus Sicht der Polizei noch nicht genug her, um das genau zu analysieren.
"Zu den Hauptunfallursachen gehören immer noch Drogen, Alkohol und Medikamente. Jetzt stellen wir uns vor, dass jemand Alkohol getrunken und dazu noch Cannabis konsumiert hat ..." (Polizeisprecher Nils Matthiesen)
Und Unfug ist auch dabei: "Polizei, Verkehrspsychologen und auch der ADAC ... fordern daher klare Grenzwerte für Cannabis am Steuer. So wie beim Alkohol – ab 0,5 Promille am Steuer gibt es Strafen."
Zum einen gibt es den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml Bluserum, kopiert von den Niederlanden, wo 3 ng/ml schon lange gilt.
Zum anderen ist im Gegensatz zu Alkohol die Serumkonzentration nicht proportional zur Fahrtüchtigkeit. Bei regelmässigem Konsum sind auch höhere Konzentrationen nicht beeinträchtigend. Das lässt sich aber auch wegen fehlender Forschung noch nicht in sinnvolle Regeln fassen.
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