Ancestors

Written by Eyke Bittner on 2024-12-23 at 12:10

Stirbt die Campingreise nach Amrum? Das Landesministerium hat nach KN Informationen ein generelles Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen. Dazu zählen auch Schiffe im Fährverkehr zu Inseln und Halligen. Jetzt würde ich gern wissen ob ein Messer der Campingausrüstung überhaupt noch mitgenommen werden darf. Die Verordnung die nach KN Informationen ab heute gilt ist aber nicht auf den Seiten der Landesregierung publiziert. Was ein Delatismus!

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Toot

Written by Eyke Bittner on 2025-01-13 at 15:37

Am 8.1. hat man die Verordnung zum Waffenverbot in Öffis die man angeblich am 23.12. erlassen hat, dann auch verfügbar gemacht. Ihr dürft das #Messer zum Camping dann in Öffis dabei haben wenn mehr als 3 Handgriffe zur Erreichung des Messers notwendig sind. Keine Ahnung was nach der Definition ein vollständiger Handgriff ist. Aber es hört sich für mich nach Rucksack, Innentasche, Etui und Eingeschlagen in Handtuch oder ähnlich an. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/innere-sicherheit/_documents/fh_ersatzverkuendung_waffenverbot_oepnv?nn=549a8fa0-66c0-4da0-9f19-70e4be245eac #Messerverbot #NahSh #SchleswigHolstein

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Descendants

Written by iverbpunkt :verified: on 2025-01-13 at 15:57

@Cykelsok Super. Die Politik lagert also mal wieder Entscheidungen an die Gerichte aus und solange nicht geklärt ist was "nicht zugriffsbereit" ist, agiert die Polizei halt so wie es ihnen passt.

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Written by Küstennase on 2025-01-13 at 17:48

@iverbpunkt @Cykelsok

Ja, insoweit verlagert der Verordnungsgeber die konkrete Entscheidung an die Gerichte, allerdings ist das überhaupt nicht neu. Die "nicht zugriffsbereite" Waffe gibt es im Waffenrecht schon sehr lange, zum Beispiel für Sportschützen, die nur eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein haben und daher ihre Waffen außerhalb der Schießsportanlage bzw. ihrer in der Öffentlichkeit nur "nicht zugriffsbereit" transportieren dürfen. Und die Kriterien sind lange geklärt:

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