Die erste Zugferd-Rechnung ist eingegangen:
Die XML-Datei wurde nicht gemäß Spezifikation benannt und ebenso wurde sie nicht gemäß Spezifikation eingebettet. Der Quba-Viewer kann den XML-Teil nicht anzeigen. Ich freue mich schon auf die nächsten Wochen.
[#]erechnung #zugferd #allesanzünden
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@genervterbuchhalter ein super spannendes Thema: wie viel Standard muss eine e-Rechnung wirklich einhalten? Der Dateiname ist zugferd. Das Gesetz fordert aber gar keine Konformität zu zugferd, sondern zur en16931. Zugferd ist in aktueller Version in manchen Ausgestaltungen en16931 konform. Aber ist eine Rechnung automatisch nicht en16931-konform, wenn sie nicht zugferd-konform ist???? Und wer kann das letztlich anhand welcher Kriterien entscheiden?
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@genervterbuchhalter M.E. herrscht hier einfach nur Chaos-und das wird noch eine Weile so bleiben.
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@genervterbuchhalter habe eben nochmals ins Bmf-Schreiben geschaut: ob zugferd oder nicht, ist egal. Jede Art pdf mit eingebetteter en16931-konformer XML-Rechnung ist gesetzlich okay. Wie praktikabel ein Wildwuchs ist, ist eine andere frage. Also wenn ein zugferd-validator noch so krakeelt, aber ein en16931 konformes XML daraus extrahierbar ist, ist es eine gültige e-Rechnung. Siehe rn30 des BMF-Schreibens vom 15.10.2024
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@genervterbuchhalter da steht zugferd zwar als Beispiel eines konformen Formats explizit drin, wird aber nicht als allein gültiges Format benannt. Man kann jetzt noch diskutieren, ob eine Vereinbarung über ein nicht-zugferd-konformes Hybrid-Format getroffen sein muss. Aber das kann man sich vermutlich auch sparen: einmal bezahlt, schon still vereinbart.
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@genervterbuchhalter ich lese das ganze also so: wenn du als Buchhalter eines Mandanten eine Rechnung in die Finger bekommst, die nicht zugferd-konform ist, aber der XML-Teil darin ist korrekt und en16931-konform, dann hast du relativ schlechte Karten, diese Rechnung abzulehnen. Zumal, wenn dein Mandant sich nicht deswegen mit seinem Lieferanten rumstreiten möchte. Damit ist das Format vereinbart, egal wie “schlecht” es technisch umgesetzt ist...
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@genervterbuchhalter …und jetzt stellen wir uns mal vor, wir wären Hersteller eines Programms, das eine eingehende Datei als Eingangsrechnung akzeptieren und verbuchen oder ablehnen soll. Wonach sollten wir uns in diesem Gewirr richten? Es sind sich teils verschiedene validatoren uneinig. Und kann ein validator für eines von unendlich vielen möglichen Formaten eine zuverlässige Aussage treffen?
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@Jtuchel Danke Joachim, für deine detaillierten Ausführungen. Ich muss erstmal in mich gehen, bevor ich dazu etwas schreiben kann.
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@Jtuchel Das BMF Schreiben habe ich bisher leider ein wenig zu flüchtig gelesen. Dank Deiner Ausführungen ist mir nun aber einiges klarer. Inzwischen ist eine weitere Rechnung eingegangen. Die beiden vorliegenden Rechnungen sowie diverse Musterrechnungen habe ich mit dem Mustang Projekt validiert. Es stellt sich heraus, dass die fragliche Rechnung doch Zugferd 2 verwendet. Man hat aber wohl den Namen der Datei gemäß Zugferd 1 gewählt. Speichert man die XML-Datei,
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@Jtuchel zeigt auch der Quba-Viewer deren Inhalt an. Somit betrachte ich die Rechnung als in Ordnung.
Vielleicht lässt sich folgendes Schluss folgern. An den Teil der Zugferd-Spezifikation, der die Einbettung der XML-Datei beschreibt, muss man sich nicht zwingend halten und kann dies mehr als Empfehlung betrachten. Praktisch werden wir vermutlich viele Rechnungen sehen, die sich nicht vollständig an die Spezifikation halten. Am Ende ist es ja eigentlich auch egal.
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@Jtuchel Hauptsache es ist eine XML Datei eingebettet. Und bei dieser XML Datei sollte man sich schon genau an die Spezifikation halten. Bei der XRechnung ist es natürlich genauso. Wobei gemäß BMF-Schreiben auch andere Formate vereinbart werden können, wie du dies ja bereits angedeutet hast, wenn diese der EN 16931 entsprechen. Tut man dies, sollte man eventuell genau wissen, was man tut. Vielleicht kommt es am Ende tatsächlich nur darauf an, dass alle notwendigen Angaben,
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@Jtuchel die eine Rechnung enthalten muss, vorhanden sind. Wie sich die Finanzverwaltung verhalten wird, werden wir leider erst nach Monaten oder Jahren erfahren. Spontan sage ich, dass es vielleicht Sinn machen könnte, Rechnungen mit einem Betrachter zu prüfen. Wenn dieser den Inhalt der Rechnung darstellen kann, kann man vermutlich davon ausgehen, dass die Rechnung so in Ordnung ist. Zeigt der Betrachter den Inhalt nicht an, kann man versuchen die XML-Datei zu speichern und mit dem Betrachter
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@Jtuchel anzusehen. Eventuell kann man sie noch mit einem Validierer überprüfen. Mehr als das ist in der Praxis einfach nicht umsetzbar. Aber mal sehen, wie es in ein paar Wochen oder Monaten aussieht.
Eingangsrechnungen automatisch zu akzeptieren oder abzulehnen dürfte schwierig bis unmöglich sein. Aber auch das gehört ja eigentlich zu einer automatisierten Verarbeitung dazu...
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@genervterbuchhalter es ist eben gut, dass wir übergangsftisten haben. Bis 2027 werden wir alle viel dazu gelernt und Lücken in den Spezifikationen und Tools geschlossen haben. Aktuell ist das alles noch sehr gruselig 👻
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@genervterbuchhalter jaja, grundsätzlich ist das so in Ordnung. Problem: auch die visualisierung von XML-Inhalten kann ja fehlerbehaftet sein, es ist letztlich eine Transformation der Daten in einer Rechnung. Es ist wie mit den GoBD: ob man sie eingehalten hat, entscheidet am Ende der Betriebsprüfer- oder ein Finanzgericht. Alles andere ist nur Kaffeesatz und tierknochen.
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@Jtuchel Und das sehe ich als echtes Problem. Theoretisch müsste man die XML-Datei selbst ansehen und überprüfen. Aber wer kann und macht das schon?
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@genervterbuchhalter naja, egal ist so eine Sache. Eines Tages werden Betriebsprüfer ein Tool nutzen, um Rechnungen zu validieren. Es wird sich an irgendwas orientieren., und der Mindeststandard wird dienen 16931 sein. Wie das Tool mit Dingen umgehen wird, die „Zuviel“ sind oder sich nicht an xrechnung oder zugferd halten, werden wir wohl in ein paar Jahren herausfinden, wenn Prüfungen der Jahre ab 2025 anstehen. Vermutlich wird das eher großzügig sein…
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@Jtuchel Man kann nur hoffen, dass die Finanzverwaltung großzügig sein wird. Es wäre eigentlich ganz schön, wenn die Finanzverwaltung einen Validierer entwickeln und öffentlich bereitstellen würde, der Rechnungen aus steuerlicher Sicht validiert. Das würde allen Unternehmen Sicherheit geben. Wer abweichende Formulare nutzt, muss halt genau wissen, was er oder sie tut. Aber die Allermeisten werden dies gar nicht machen.
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@Jtuchel Es gibt da zumindest etwas:
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/steuer-ticker/tool-zur-visualisierung-von-e-rechnungen-veroeffentlicht-6367984
Zwei Tools zur Visualisierung und Validierung von E-Rechnungen (Elster und Bayerische Finanzverwaltung). Bisher scheinbar nur #XRechnung. Wer traut sich, dort Rechnungen hochzuladen?
[#]erechnung
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@genervterbuchhalter @Jtuchel Schau doch mal hier, alles lokal, kein hochladen der Rechnungen. Als Ergebnis kommt eine Zugferd-Rechnung raus https://xml2invoice.com Feedback würde mich freuen, bin der Autor ;)
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