Stirbt die Campingreise nach Amrum? Das Landesministerium hat nach KN Informationen ein generelles Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen. Dazu zählen auch Schiffe im Fährverkehr zu Inseln und Halligen. Jetzt würde ich gern wissen ob ein Messer der Campingausrüstung überhaupt noch mitgenommen werden darf. Die Verordnung die nach KN Informationen ab heute gilt ist aber nicht auf den Seiten der Landesregierung publiziert. Was ein Delatismus!
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Am 8.1. hat man die Verordnung zum Waffenverbot in Öffis die man angeblich am 23.12. erlassen hat, dann auch verfügbar gemacht. Ihr dürft das #Messer zum Camping dann in Öffis dabei haben wenn mehr als 3 Handgriffe zur Erreichung des Messers notwendig sind. Keine Ahnung was nach der Definition ein vollständiger Handgriff ist. Aber es hört sich für mich nach Rucksack, Innentasche, Etui und Eingeschlagen in Handtuch oder ähnlich an. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/innere-sicherheit/_documents/fh_ersatzverkuendung_waffenverbot_oepnv?nn=549a8fa0-66c0-4da0-9f19-70e4be245eac #Messerverbot #NahSh #SchleswigHolstein
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@Cykelsok Kein Problem…
„erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse dafür vorliegt. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt vor, wenn die Allgemeinheit das Führen des Messers als nicht verwerflich ansieht. Dies ist stets eine Interessenabwägung und im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.“
Von Taschenmesser - Das Führungsverbot verständlich erklärt (https://www.taschenmesser.de/fuehrungsverbot/)
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@carofi Kann gut sein, dass diese Definitionen hier in der Verordnung Anwendung finden. Ich würd sie halt schon ganz gern auch lesen können - wenn sie schon ab heute befolgt werden muss und anlasslose Kontrollen angekündigt werden.
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@Cykelsok vermutlich wirst Du als (wie formulier ich’s… 😉) nicht ganz jugendlicher Mensch mit heller Hautfarbe eh nicht kontrolliert… das ist eine Mumpitz Gesetzgebung a la „wir verbieten ungesetzliches Verhalten, dann sind wir alle sicher“ aus Aktionismus heraus.
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@carofi Du hast natürlich völlig recht. Aber genau deshalb möchte ich eigentlich einordnen ob denn Alltagssituationen dazu führen können, dass Leuten die wegen solcher Denkmuster in die Raster geraten, völlig unvermittelt hier in eine legislative Falle tappen könnten. Ich bin kein Fan eines Staates bei dem es am Ende des Blickwinkels der kontrollierenden Staatsmacht obliegt ob er bei ein und dem selben Sachverhalt eine Straftat sieht oder ein Taschenmesser um den Apfel im Gepäck zu schneiden.
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@Cykelsok Jap, das ist der ganze Mist dabei. Es geht Richtung Willkür.
Mensch muss ja auch Begründung etc. dabei haben und ein sicheres Auftreten.
Und das alles nur wg. wenigen Menschen, die sich davon natürlich auch nicht stören lassen.
Hatte damals bei den Flüssigkeiten im Flieger auch schon gesagt … ok, wenn jemand ne Flasche Hochprozentiges und Socken im Duty Free kauft und das Feuerzeug muss eh in Handgepäck … genau weswegen musste ich meine Flasche Shampoo abgeben?
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@Cykelsok Super. Die Politik lagert also mal wieder Entscheidungen an die Gerichte aus und solange nicht geklärt ist was "nicht zugriffsbereit" ist, agiert die Polizei halt so wie es ihnen passt.
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@iverbpunkt @Cykelsok
Ja, insoweit verlagert der Verordnungsgeber die konkrete Entscheidung an die Gerichte, allerdings ist das überhaupt nicht neu. Die "nicht zugriffsbereite" Waffe gibt es im Waffenrecht schon sehr lange, zum Beispiel für Sportschützen, die nur eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein haben und daher ihre Waffen außerhalb der Schießsportanlage bzw. ihrer in der Öffentlichkeit nur "nicht zugriffsbereit" transportieren dürfen. Und die Kriterien sind lange geklärt:
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