»Der 10. Senat des OVG stellte in den beiden Grundsatzurteilen zum NRW-Denkmalrecht klar, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien zum Klimaschutz die Belange des #Denkmalschutz es überwiegt.
…
“… Diese Vorgabe, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zukommt, beeinflusst auch das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht", …«
[#]Bundesrecht > #Landesrecht. Möge sich diese Erkenntnis weiter verbreiten, auch wegen der #Energiewende .
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-10a228123-10a147723-denkmalschutz-solar-photovoltaik-baurecht
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Das ist in der Realität natürlich komplexer. Mögen mir die Juristen die extreme Verallgemeinerung bitte nachsehen.😉
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