Der #EuGH hat hat die Befugnisse und Pflichten der #Datenschutz-Aufsichtsbehörden bei der Durchsetzung der #DSGVO weiter konkretisiert. Demnach dürfen die Aufsichtsbehörden ihre Maßnahmen an der konkreten Situation ausrichten. Der HBDI begrüßt das heute verkündete Urteil.
Mehr dazu: https://datenschutz.hessen.de/presse/datenschutzaufsichtsbehoerden-duerfen-massnahmen-an-der-konkreten-situation-ausrichten
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