" „Stellen Sie sich bitte vor“, holt die Richterin zu einem längeren Statement aus, „sie befänden sich im Jahr 1943 während der NS-Zeit wegen ähnlicher Taten vor Gericht – also wegen Volksverhetzung oder damals vermutlich wegen Wehrkraftzersetzung. Sie bekämen dann nicht die faire Verhandlung eines Rechtsstaats, sondern höchstens ein kurzes Sondergericht, an dessen Ende wohl die Todesstrafe stünde. Sie hätten es mit einem Unrechtsstaat zu tun. "
https://www.inbayreuth.de/article/id/ps-7df2d770-7db9-4835-8d10-dc03571293ac
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