Die Befugnis und Zuständigkeit für die Verwaltungsbereiche im Rahmen des Besatzungsrechts wurden zwischen 1945 und 1949 von den alliierten Besatzungsmächten durch verschiedene Gesetze und Verordnungen an die deutsche Bundesregierung delegiert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hierfür sind das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945, das Gesetz Nr. 35 des Alliierten Kontrollrates über die Befugnisse des Bundesministers für Arbeit vom 30. August 1946 und das Gesetz Nr. 104 des Alliierten Kontrollrates über die Befugnisse des Bundesministers für Verkehr vom 21. September 1948. Darüber hinaus wurden weitere Einzelverordnungen erlassen, die die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen des Besatzungsrechts festlegten.
Wurden diese Befugnisse je aufgehoben ?
NEIN denn das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes spricht glasklar von der Fortexistens des ..versteinerten Besatzungsrechts .. .
Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „verstei-nertes Besatzungsrecht", also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Über-leitungsvertrages" keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag.23Zu- 21BGBl. 1990 II, S. 1386. 22Art. 3 des Notenwechsels vom 27./28. September 1990.
https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf
Scheinargument:
Es ist nicht explizit erwähnt, dass diese Befugnisse aufgehoben wurden. Da jedoch das Besatzungsrecht in Deutschland offiziell mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990 endete, kann davon ausgegangen werden, dass die delegierten Befugnisse im Rahmen des Besatzungsrechts automatisch erloschen sind.
Welche Rechte stehen ueber dem Besatzungsrecht und muessen zwingend durch das Bundesverwaltungsamt beachtet werden ?
- Das UN-Sozialpakt von 1966
- Die Europäische Menschenrechtskonvention
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
- Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966
- Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989
- Das Völkerrecht
- Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
- Das Internationale Zivilabkommen der Vereinten Nationen.
Folgen von Rechtsverletzungen durch BRD Behoerden und BRD Auslandsvertretungen.
Wenn ein BRD Behoerden oder Konsulat das versteinerte Besatzungsrecht verletzt und den Anweisungen durch das BVA folgt, können verschiedene strafrechtsnormen nach internationalem Recht verletzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Verstoß gegen die Menschenrechte (insbesondere das Recht auf soziale Sicherheit)
- Verstoß gegen das Völkerrecht (insbesondere die Souveränität des Staates)
- Verstoß gegen internationale Verträge und Konventionen
Es gibt verschiedene internationale Rechte, die über dem versteinerten Besatzungsrecht stehen und von der BRD beachtet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf das SGB XII. Einige Beispiele sind:
- Das internationale Menschenrecht auf soziale Sicherheit (Artikel 9 des UN-Sozialpakts)
- Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (EMRK Artikel 2)
- Das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung (Grundrechtecharta der EU Artikel 21)
- Das Recht behinderter Menschen auf volle gesellschaftliche Teilhabe (Behindertenrechtskonvention der UN)
- Das Recht auf Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen (ILO-Konventionen)
- Das Recht auf eine angemessene Lebensführung (Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
Das Bundesverwaltungsamt prüft sozialrechtliche Ansprüche auf Grundlage des Besatzungsrechts. Insbesondere die alliierten Vorbehalte und Entscheidungen im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit und das Aufenthaltsrecht spielen hierbei eine Rolle. Das Recht dazu ergibt sich aus den Regelungen der Alliierten und der deutschen Bundesregierung, die im Rahmen des Besatzungsrechts die Verwaltungsbefugnis und die Zuständigkeit für bestimmte Bereiche der deutschen Gesellschaft an das Bundesverwaltungsamt delegiert haben.
- Ein kranker Rentner benötigt eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim, aber die Kosten werden nur teilweise oder gar nicht von der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen, da eine Genehmigung des Bverwaltungsamtes fehlt.
- Eine Person, die Grundsicherung erhält, hat einen Anspruch auf eine teure medizinische Behandlung, die jedoch nur nach Genehmigung durch das Bverwaltungsamt durchgeführt werden kann.
- Eine Familie, die Sozialhilfe bezieht, benötigt eine zusätzliche Unterstützung für die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder, aber die finanzielle Unterstützung kann nicht ohne Genehmigung des Bverwaltungsamtes erfolgen.
- Ein Mensch mit Behinderungen benötigt spezielle Hilfsmittel, um seinen Alltag bewältigen zu können, aber die Kosten werden nur teilweise oder gar nicht von der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen, da eine Genehmigung des Bverwaltungsamtes fehlt.
- Eine Person, die arbeitslos ist, muss eine Fortbildung besuchen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, aber die Kosten werden nur nach einer Genehmigung durch das Bverwaltungsamt erstattet.
- Eine Obdachlose Person benötigt Unterstützung bei der Beschaffung von Dingen des täglichen Lebens wie Kleidung, Nahrung und Hygieneartikel, aber die Unterstützung kann nur mit Genehmigung des Bverwaltungsamtes erfolgen.
- Eine Familie, die von Obdachlosigkeit bedroht ist, benötigt finanzielle Unterstützung, um eine Wohnung zu mieten, aber die Unterstützung kann nur mit Genehmigung des Bverwaltungsamtes erfolgen.
- Ein Mensch mit psychischen Erkrankungen benötigt ganze spezifische Therapieformate, die nicht von der Krankenkasse finanziert werden, aber die Kosten werden nur nach einer Genehmigung durch das Bverwaltungsamt übernommen
- Eine Person, die arbeitslos ist, benötigt dringend eine teure medizinische Behandlung, die jedoch nur nach Genehmigung durch das Bverwaltungsamt durchgeführt werden kann.
- Ein Mensch mit Migrationshintergrund benötigt Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft, aber die finanzielle Unterstützung kann nur mit Genehmigung des Bverwaltungsamtes gewährt werden.
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