In diesem Kontext heißt es in dem Urteil von 1973 wörtlich, das Deutsche Reich existiere fort. Es habe den Zusammenbruch von 1945 «überdauert» und sei nicht untergegangen. Es besitze «nach wie vor Rechtsfähigkeit». Die BRD sei damit nicht «Rechtsnachfolger» des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Deutschen Reich, seine räumliche Ausdehnung zumindest «teilidentisch». Jedoch ist damit nicht gemeint, dass die Institutionen des Deutschen Reichs fortbestehen würden oder dass dies gar wünschenswert wäre.
Quelle
=> https://dserver.bundestag.de/btd/18/051/1805178.pdf
=> https://www.servat.unibe.ch/tools/DfrInfo?Command=ShowPrintText&Name=bv036001
Noch Fragen ?
Was ist die BRD dann ?
Fragen wir das ZDF.
=> https://yewtu.be/watch?v=s9mwHCEXqrs
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